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Keine Anrufbarkeit des Gerichts gegen eine Entscheidung der Wasserrechtsbehörde durch eine am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Partei

WasserrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/43EvBl 2008, 235 - 237 Heft 6 v. 15.3.2008

§ 117 Abs 4 WRG

Welche Voraussetzungen müssen für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem § 117 Abs 4 WRG erfüllt sein?

OGH 22.10.2007, 1 Ob 135/07w

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