§ 8 Abs 1 VerG 2002
Der OGH hatte sich mit der Auslegung des Begriffs " Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis" zu befassen. Was fällt darunter? Was nicht mehr?
OGH 18.10.2007, 2 Ob 273/06w
§ 8 Abs 1 VerG 2002
Der OGH hatte sich mit der Auslegung des Begriffs " Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis" zu befassen. Was fällt darunter? Was nicht mehr?
OGH 18.10.2007, 2 Ob 273/06w