Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Frage, ob der EGMR bei der Prüfung des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit, der zum Schutz von Richtern vor Beleidigung erfolgt, einen anderen Maßstab als in anderen Fällen anwendet. Er stellt zu diesem Zweck die Rechtsgrundlagen dar - was bedeutet Kommunikationsfreiheit? - und zeigt sodann, wann Eingriffe in dieses Recht legitim sind. Er geht in weiterer Folge auf die Rechtsprechung des EGMR ein und unterzeiht diese einer Analyse.