Zusammenfassung: War der Getäuschte bei einem Betrug besonders leichtgläubig, so ändert dies nichts an dem Betrug.
Rechtsgrundlagen: § 146 StGB
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Zusammenfassung: War der Getäuschte bei einem Betrug besonders leichtgläubig, so ändert dies nichts an dem Betrug.
Rechtsgrundlagen: § 146 StGB
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