§ 131 Abs 2 VersVG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Bedingungen eines Versicherungsvertrages zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber als Obliegenheiten anzusehen sind, oder Risikoausschlüsse darstellen. Im gegenständlichen Fall verstieß der Versicherungsnehmer gegen die vereinbarten Transportregeln, das versicherte Gut wurde beschädigt.