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Bemessungsgrundlage im Verwaltungsstrafverfahren

VersicherungsrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/9EvBl 2008, 64 - 65 Heft 2 v. 15.1.2008

§ 9 AHR; § 13 AHR

Im gegenständlichen Fall ging es und die Auslegung der Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR). In einem versicherungsrechtlichen Streit war unklar, was die Bemessungsgrundlage nach § 13 Abs 1 AHR festlegt.

OGH 17.10.2007, 7 Ob 201/07w

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