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Bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB

StrafprozessrechtMaria Eder-Rieder, Bernhard MitterauerÖJZ 2008/7ÖJZ 2008, 50 - 55 Heft 2 v. 15.1.2008

Zusammenfassung: Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die gesetzlichen Voraussetzungen der bedingten Nachsicht einer Unterbringung dar und gehen auf praktische Erfahrungen ein. Im Theorie-Teil werden die Voraussetzungen der Nachsicht im Detail erklärt, und auch auf den Fall des Widerrufs der bedingten Nachsicht eingegangen. Im Praxis-Teil werden statistische Daten erläutert und zusammengefasst.

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