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ÖJZ aktuell - SPG-Novelle: Auskunft über Teilnehmer- und Standortdaten

SicherheitsrechtÖJZ 2008/5ÖJZ 2008, III Heft 2 v. 15.1.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über Bestimmungen der SPG-Novelle, durch die Sicherheitsbehörden vereinfacht Auskunft über Teilnehmer- und Standortdaten von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen E-Commerce-Dienstanbietern erlangen können.

Rechtsgrundlagen: § 53 SPG

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