§ 577 ZPO aF; § 35 EO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Schiedsgerichte für Oppositionsklagen zuständig sind. Im gegenständlichen Fall war die Schiedsvereinbarung vor dem Inkrafttreten des SchiedsRÄG 2006 geschlossen worden.
OGH 11.7.2008, 3 Ob 139/08z