§ 234 StPO
Der OGH hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit des Ausschlusses einer Angeklagten von der Hauptverhandlung zu befassen, die sich weigerte, ihren Gesichtsschleier vor Gericht abzunehmen.
OGH 27.8.2008, 13 Os 83/08t
§ 234 StPO
Der OGH hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit des Ausschlusses einer Angeklagten von der Hauptverhandlung zu befassen, die sich weigerte, ihren Gesichtsschleier vor Gericht abzunehmen.
OGH 27.8.2008, 13 Os 83/08t