§ 86 Abs 1 StPO; § 105 Abs 1 StPO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Begründung in der gerichtlichen Bewilligung angeordneter Zwangsmittel auf die Begründung der Anordnung selbst verweisen darf.
OGH 26.8.2008, 14 Os 109/08y
§ 86 Abs 1 StPO; § 105 Abs 1 StPO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Begründung in der gerichtlichen Bewilligung angeordneter Zwangsmittel auf die Begründung der Anordnung selbst verweisen darf.
OGH 26.8.2008, 14 Os 109/08y