§ 932 Abs 2 ABGB; § 1168 Abs 1 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Kosten der Übernehmer einer Sache verlangen kann, wenn er bei Mängeln die Sache voreilig selbst reparieren lässt anstatt dem Verkäufer Verbesserungsmöglichkeiten zu eröffnen.
OGH 16.6.2008, 8 Ob 14/08d