Zusammenfassung: Der Autor wirft in seinem Beitrag die Frage auf, ob § 188 FinStrG, der die Voraussetzungen der Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile bei ungerechtfertigter Haft normiert, mit der Verfassung in Einklang steht.
Rechtsgrundlagen: § 188 FinStrG
Schlagwörter: