§ 1109 ABGB; § 17 WGG; § 27 Abs 3 MRG
Der OGH befaßte sich mit der Auslegung der Worte "Wände weiß ausmalen" im Zusammenhang mit der Rückstellung einer Wohnung. Insbesondere ging er der Frage nach, wie eine natürliche Abnützung der Wände zu verstehen ist, und wann das komplette Neuausmalen einer Wohnung überhaupt verlangt werden kann.