§ 399 Abs 1 Z 4 EO; § 33a MSchG; § 399 Abs 1 Z 2 EO
Der vorliegende Beitrag behandelt die Entscheidung des OGH betreffend der Geltendmachung des Erlöschens eines gesicherten Unterlassungsanspruchs mittels Aufhebungsantrag in einem Bescheinigungsverfahren.