§ 49 Abs 2 Z 5 JN; § 49 Abs 2 Z 7 JN
Der vorliegende Beitrag behandelt die Entscheidung des OGH hinsichtlich der Frage, ob und wann bei Schadensersatzansprüchen für Unfälle, die sich in Ferienwohnungen ereignet haben, eine Eigenzusändigkeit des Bestandgebers gegeben ist.