§ 354 ABGB; § 23 KAG; § 59 Abs 1 UG
Der OGH hatte über ein Hausverbot zu entscheiden, das über einen aufdringlichen und störenden Studenten verhängt wurde. Dem Studenten wurde es untersagt, eine öffentliche Krankenanstalt, die mit der medizinischen Universität zusammenwirkt, zu betreten.