§ 3 EO; § 3 PSG; § 9 PSG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob der einem Stifter zuerkannte Anspruch auf Ausfolgung von Prüfberichten gegen den Stiftungsprüfer ein höchstpersönlicher ist, und demnach nicht vererbbar ist. Hängt das Ergebnis vom Inhalt der jeweiligen Stiftungserklärung ab? Hat die Klärung der Frage in einem Oppositionsprozess zu erfolgen?