Zusammenfassung: Die reformierte StPO sieht beweissichernde Zwangsmittel im Strafverfahren in teilweise modifizierter Form vor. Der Autor behandelt im vorliegenden Artikel detailliert ausgewählte Zwangsmittel, wie die Sicherstellung und Beschlagnahme, den Sonderfall der Beschlagnahme von Briefen, die Identitätsfeststellung und die Durchsuchung von Orten, Gegenständen, sowie Personen nach der neuen StPO. Dabei wird auf die dabei von der Exekutive zu beachtenden Grundsätze, aber auch Widerspruchsrechte und Rechtsschutzmaßnahmen seitens der Betroffenen eingegangen.