§ 49 Abs 2 Z 3 JN
Der OGH hatte sich mit der Frage der Zuständigkeit iZm Ansprüchen auf Einwilligung in die Löschung eines dinglichen Wohnrechts zu befassen. Gilt die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte?
§ 49 Abs 2 Z 3 JN
Der OGH hatte sich mit der Frage der Zuständigkeit iZm Ansprüchen auf Einwilligung in die Löschung eines dinglichen Wohnrechts zu befassen. Gilt die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte?