§ 452 ABGB; § 76 Abs 3 GmbHG
Der OGH hatte sich mit dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH zu befassen. Fraglich war, ob eine "Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist.