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para___94 Abs 1 GBG; para___77 Abs 1 GBG

OGH-LeitsätzeGrundbuchsrechtÖJZ-LS 2008/61ÖJZ-LS 2008, 688 Heft 17 v. 1.9.2008

para___94 Abs 1 GBG; para___77 Abs 1 GBG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es auch dann ausreichend ist, dass sich ein einschreitender Rechtsanwalt im Grundbuchsverfahren auf seine Bevollmächtigung beruft, wenn die Eintragung dem Antragsteller zum Nachteil gereicht.

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