vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 363b Abs 2 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2008/60ÖJZ-LS 2008, 648 Heft 16 v. 15.8.2008

§ 363b Abs 2 StPO

Der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zur Ausführung eines Erneuerungsantrags kann wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit abgewiesen werden, wenn der Antrag nicht innerhalb der offen stehenden Frist von sechs Monaten gestellt wird.

OGH 23.4.2008, 13 Ns 14/08z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!