§ 363b Abs 2 StPO
Der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zur Ausführung eines Erneuerungsantrags kann wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit abgewiesen werden, wenn der Antrag nicht innerhalb der offen stehenden Frist von sechs Monaten gestellt wird.
OGH 23.4.2008, 13 Ns 14/08z