§ 828 ABGB; § 829 ABGB
Das Gericht befasste sich mit dem Fall, dass ein Miteigentümer nach Beendigung eines Fruchtgenussrechts eines Dritten die strittigen Räumlichkeiten weiterbenutzt. Wie ist eine solche Weiterbenutzung zu beurteilen?
§ 828 ABGB; § 829 ABGB
Das Gericht befasste sich mit dem Fall, dass ein Miteigentümer nach Beendigung eines Fruchtgenussrechts eines Dritten die strittigen Räumlichkeiten weiterbenutzt. Wie ist eine solche Weiterbenutzung zu beurteilen?