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Stellung des emeritierten RA

ZivilprozessrechtJudikaturErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/119EvBl 2008, 601 - 603 Heft 14 und 15 v. 15.7.2008

§ 36 Abs 1 ZPO; § 6 Abs 4 AußStrG; § 18 Abs 1 Z 1 ZustG

Der OGH hatte sich mit den Auswirkungen des Verzichts eines Rechtsanwalts auf die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft nach § 34 Abs 1 Z 3 RAO zu befassen. Kann ein emeritierter Rechtsanwalt rechtswirksam Parteien in einem Verfahren ohne oder mit relativer Vertretungsmacht vertreten?

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