§ 7 Abs 1 Z 1 BThPG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die gesetzliche Untergrenze des vollendeten 15. Lebensjahres für die Anrechnung von Ballettdienstzeiten zur Bemesung des Ruhegenusses eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt.
OGH 7.2.2008, 9 ObA 38/07i