§ 217 StGB; Art 39 EGV; Art 43 EGV; § 28 Abs 1 StGB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob § 217 StGB mit der Niederlassungsfreiheit und der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar ist. Weiters ging es um Konkurrenzfragen iZm strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.