§ 35 Abs 2 EO; § 1 Z 12 EO
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Oppositionsklage gegen einen von einer Verwaltungsbehörde erlassenen Exekutionstitel zulässig ist. Wie ist dagegen vorzugehen? Wo sind Einwendungen einzubringen?
OGH 30.1.2008, 3 Ob 258/07y