§ 89 Abs 3 GOG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Telefax, das am letzten Tag der Frist an das Empfangsgerät eines unzuständigen Gerichts, welches sich jedoch im selben Gebäude des zuständigen Gerichts befindet, rechtzeitig eingebracht wurde. Das zuständige Gericht erhielt das Fax erst Tage später.