§ 8 Abs 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage der Haftung eines Mieters, der seinen Dachboden ausbaute, für Beeinträchtigungen anderer Mieter zu befassen. Wer ist passiv legitimiert? In welchem Fall trägt der Vermieter eine Teilverantwortlichkeit?
OGH 5.2.2008, 5 Ob 3/08i