§ 29 Abs 3 WEG
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, ob ein behindertengerechter Zugang zu einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern, als Vorteil für alle Wohnungseigentümer zu beurteilen ist, auch wenn gegenwärtig keinerlei Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht.