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Gewährleistungsrecht - Teure Verbesserung statt Preisminderung

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/66EvBl 2007, 367 - 368 Heft 9 v. 1.5.2007

§ 932 Abs 4 ABGB

Die (Un-)Verhältnismäßigkeit der Verbesserung beurteilt sich nach der Beeinträchtigung des Käufers/Bestellers. Bei einem hohen Beeinträchtigungsgrad ist auch ein den Wert der Sache übersteigender Verbesserungsaufwand gerechtfertigt.

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