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§ 90 Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2007/33ÖJZ-LS 2007, 337 - 338 Heft 8 v. 1.8.2007

§ 90 Abs 1 StGB

Schwere Körperverletzungen im Rahmen sadomasochistischer Praktiken können nicht von der Einwilligung des Verletzten gedeckt sein.

OGH 23.01.2007, 11 Os 134/06z

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