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Zivilverfahrensrecht - Bevollmächtigung mit prozessualem Bezug

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/61EvBl 2007, 330 - 332 Heft 8 v. 1.8.2007

§ 30 ZPO; § 32 ZPO

Die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts muss nicht als " Prozessvollmacht" bezeichnet werden; es genügt der Anschein einer prozessführungsbezogenen Vollmacht. Die der Vollmacht beigestellten Beschränkungen oder Bedingungen entfalten im Außenverhältnis keine Rechtswirkungen.

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