§ 14 GGG; § 18 GGG; § 58 JN; § 575 ZPO
Wenn ein Benützungsentgelt ohne Endtermin festgesetzt wurde, der Beklagte aber zur Räumung eines Objekts zu einem bestimmten Termin verpflichtet ist, so ist der zehnfache Wert der Jahresleistung Grundlage der Bemessung für eine Ergänzungspauschale.