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§ 62 AußStrG 2005; § 41 AußStrG 2005

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2007/22ÖJZ-LS 2007, 254 Heft 6 v. 15.3.2007

§ 62 AußStrG 2005; § 41 AußStrG 2005

Sofern ein Berichtigungsbeschluss des zweitinstanzlichen Gerichts " im Rahmen des Rekursverfahrens" gefasst wurde, kann er nur unter den Voraussetzungen des § 62 AußStrG angefochten werden.

OGH 29.11.2006, 7 Ob 262/06i

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