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Gegenstand von Grundrechtsbeschwerden

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerÖJZ 2007/47ÖJZ 2007, 252 - 253 Heft 6 v. 15.3.2007

§ 2 Abs 1 GRBG; § 3 Abs 1 GRBG; § 7 Abs 1 GRBG; Art 5 MRK; Art 6 Abs 2 MRK; § 180 Abs 2 StPO

Die Prüfungskompetenz des OGH bei Grundrechtsbeschwerden erstreckt sich nur auf Rechtsfehler und nicht auch auf eine Überprüfung der Ermessensübung. Die Unschuldsvermutung ist bei Prüfung des Vorliegens von Haftgründen nicht zu berücksichtigen.

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