§ 15 Abs 1 UrhG; § 18a UrhG
Uploading, also die digitale Speicherung des Inhalts von Webseiten auf der Festplatte eines Servers, begründet einen Vervielfältigungsvorgang iSd § 15 UrhG. Die unerlaubte Verwendung von Sprach- oder Filmwerken bzw von Lichtbildern widerspricht dem Verwertungsrecht des § 18a UrhG.