§ 102 Abs 2 Z 1 StGB
Der OGH nimmt zur Maßgeblichkeit der zeitlichen Dauer des Festhaltens des Opfers als Tatbestandsvoraussetzung des Delikts der erpresserischen Entführung Stellung.
OGH 20.12.2006, 13 Os 93/06k
§ 102 Abs 2 Z 1 StGB
Der OGH nimmt zur Maßgeblichkeit der zeitlichen Dauer des Festhaltens des Opfers als Tatbestandsvoraussetzung des Delikts der erpresserischen Entführung Stellung.
OGH 20.12.2006, 13 Os 93/06k