§ 880a ABGB
Sofern die Auszahlung der Bankgarantie eine Erklärung des Begünstigten voraussetzt, ist die formelle Garantiestrenge ohne Einschränkung zu berücksichtigen.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 149/06z
§ 880a ABGB
Sofern die Auszahlung der Bankgarantie eine Erklärung des Begünstigten voraussetzt, ist die formelle Garantiestrenge ohne Einschränkung zu berücksichtigen.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 149/06z