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§ 880a ABGB

OGH LeitsätzeZivilrechtÖJZ-LS 2007/19ÖJZ-LS 2007, 209 Heft 5 v. 1.3.2007

§ 880a ABGB

Sofern die Auszahlung der Bankgarantie eine Erklärung des Begünstigten voraussetzt, ist die formelle Garantiestrenge ohne Einschränkung zu berücksichtigen.

OGH 21.11.2006, 4 Ob 149/06z

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