§ 1425 ABGB
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen der mehrseitige Treuhänder zur gerichtlichen Hinterlegung des Treuguts legitimiert ist, konkretisiert die Reichweite der Prüfungsbefugnis des Erlagsgerichts und legt dar, dass die Klärung der Rechtmäßigkeit der Hinterlegung dem Rechtsweg vorbehalten ist.