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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

HandelsrechtWertpapierrechtSusanne BüsserVwGH-F 2007/22ÖJZ 2007, 167 - 168 Heft 4 v. 15.2.2007

§ 3 Abs 2 Z UmgrStG idF vor BGBl I 1996/201; § 8 Abs 3 EStG

Bei Veräußerung eines im Rahmen einer Umgründung übernommenen Betriebes , muss der noch nicht abgeschriebene Firmenwert bei der Bestimmung des Verkaufsgewinnes als Gewinnkürzungsposten beachtet werden. Das mit dem Beteiligungserwerb miterworbenen Verlustvortragsrecht ist als Vermögenswert zu qualifizieren, dessen Verkehrswert aber keinen Bestandteil des Firmenwerts darstellt.

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