§ 281 Abs 1 Z 10 StPO; § 282 Abs 1 StPO; § 288 Abs 2 Z 3 StPO; § 290 Abs 2 StPO; § 293 Abs 3 StPO
Die Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit eines ungünstigeren Strafsatzes erfordert die Ablehnung der Rechtsmittellegitimation für eine an sich zulässige Subsumtionsrüge.