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§ 281 Abs 1 Z 4 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2007/8ÖJZ-LS 2007, 79 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO

Die unterlassene Aufnahme eines in einer früheren Hauptverhandlung beantragten Beweises begründet nach der Neudurchführung der Hauptverhandlung nicht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO.

OGH 26.09.2006, 11 Os 64/06f

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