§ 292b Z 1 EO; § 140 ABGB
Der OGH erörtert die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Belastungsgrenze im Unterhaltsrecht und legt dar, dass bei der Ermessensübung im Rahmen der Minderung des Existenzminimums nach § 292b Z 1 EO auch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft des Unterhaltsschuldners berücksichtigt werden muss.