Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag sehr ausführlich das Beweisantragsrecht des Beschuldigten im neuen Strafverfahren. Er legt die Zwecke des Beweisantrags dar und kommt sodann zum Inhalt der neuen Norm: Wer ist antragsberechtigt? Was sind die Erfordernisse eines Beweisantrags? In welchen Fällen unterbleibt eine Beweisaufnahme?
Rechtsgrundlagen: § 55 StPrefG; § 238 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO