Zusammenfassung: Der Autor befasst sich in seinem Beitrag eingehend mit der Stellung des Staatsanwaltes im neuen Strafprozessrecht in Bezug auf Einstellung und Anklage. Aus welchen Gründen kann der Staatsanwalt das Verfahren einstellen? Wer kann noch außer dem Staatsanwalt eine Einstellung, wer eine Fortführung des Strafprozesses beantragen?
Rechtsgrundlagen: § 108 StPO; § 190 StPO; § 195 StPO; § 210 StPO