Zusammenfassung: Im gegenständlichen Urteil hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob eine beklagte Partei, die in einem vorangegangenen Prozess als Klägerin auftrat, an eine im Vorprozess außer Streit gestellte Schadenshöhe gebunden ist.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 ZPO
Schlagwörter: