§ 100 VersVG; § 393 ZPO
Die Frage der Einwilligung des Vinkulierungsbefugten zur Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer muss vor der Fällung eines den Anspruchsgrund bestätigenden Zwischenurteils geprüft werden.
OGH 21.06.2006, 7 Ob 45/06b