Zusammenfassung: Kurzinformation über die Verleihung der Rechtsstellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands für den ÖCV und Übersicht über die Rechtsbefugnisse eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 IEG
Zusammenfassung: Kurzinformation über die Verleihung der Rechtsstellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands für den ÖCV und Übersicht über die Rechtsbefugnisse eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 IEG